News

Open Finance durch die Hintertür: Die EUDI-Wallet kommt

Brüssel ringt noch um FiDA, da schafft eine App längst Fakten: Ab 2027 geben Ihre Kunden ihre Versicherungsdaten frei, an wen sie wollen. Wer jetzt nur die Pflicht erfüllt, verschenkt die Kundenschnittstelle. Die Weichen stellt die Branche schon heute.

Open Finance durch die Hintertür: Die EUDI-Wallet kommt
Slobodan Pantelic, über Open Finance und EUDI Wallet im Versicherungstech Magazin.

Gastbeitrag von Slobodan Pantelic, Mitgründer der FRIDA-Initiative (Free Insurance Data Initiative). Nach seinem zweiten Beitrag zeigt er auf, warum Open Finance die Branche über einen unerwarteten Weg erreicht: die europäische Identitäts-Wallet.

FiDA („Framework for Financial Data Access“) sollte eigentlich der große Wurf werden: ein EU-weit einheitliches Regelwerk für den Austausch von Finanz- und Versicherungsdaten, mit klaren Rollen, Zustimmungsprozessen und technischen Standards. Doch seit Sommer 2025 liegt der Trilog zwischen Kommission, Parlament und Rat auf Eis. Branchenverbände und einzelne Mitgliedstaaten bremsen, und die Gründe sind bekannt: die Sorge vor sogenannten Gatekeepern, also Big-Tech-Konzernen wie Amazon, Apple, Google oder Meta, die sich über standardisierte Schnittstellen Zugriff auf sensible Finanzdaten europäischer Kundinnen und Kunden verschaffen könnten. Dazu kommen hohe erwartete Implementierungskosten für Versicherer, Banken und Vermittler und, vielleicht am schwersten wiegend, ein bislang kaum belegter konkreter Kundennutzen. Es gebe demnach kein Interesse der Menschen, ihre Finanzdaten aktiv mit Dritten zu teilen. So zumindest die Stimmen der Kritiker, deren Aussagen nie wirklich belegt werden konnten.

Während FiDA also politisch stockt, zieht ein anderes europäisches Vorhaben praktisch unbemerkt an der Debatte vorbei: eIDAS 2.0 und die European Digital Identity Wallet, kurz EUDI-Wallet. Bis Ende 2026 sind die EU-Mitgliedstaaten verpflichtet, ihren Bürgerinnen und Bürgern eine solche Wallet kostenlos zur Verfügung zu stellen; ab 2027 ist sie flächendeckend nutzbar. Und genau hier entsteht ein Effekt, den in dieser Deutlichkeit offenbar noch wenige auf dem Schirm haben: Open Finance kommt trotzdem, durch die Hintertür der digitalen Identität.

Mehr als ein digitaler Ausweis

Die EUDI-Wallet wird zunächst als das wahrgenommen, was sie an der Oberfläche ist: eine App auf dem Smartphone, in der Personalausweis, Führerschein, Diplome oder andere amtliche Dokumente digital und grenzüberschreitend nutzbar hinterlegt sind. Das allein wäre schon ein Fortschritt für Identifizierung und Authentifizierung im Finanzsektor. Video-Ident-Verfahren, Post-Ident und ähnliche Umwege könnten perspektivisch überflüssig werden.

Der eigentliche Sprengstoff liegt aber in einer zweiten Funktion: der Wallet als Container für sogenannte digitale Nachweise, im eIDAS-Sprachgebrauch „elektronische Attestierung von Attributen“ (Electronic Attestation of Attributes, EAA). Diese Nachweise sind nicht auf staatliche Dokumente beschränkt. Auch private Institutionen können solche Attestierungen ausstellen, und genau das macht das Thema für Versicherer hochrelevant. Eine Versicherungspolice, oder zumindest die wichtigsten Vertragsdaten daraus (etwa Vertragsnummer, Deckungssumme, Laufzeit, Beitragsstatus), lässt sich als digitaler Versicherungsnachweis in der Wallet ablegen. Der Kunde trägt seinen Versicherungsschutz künftig im Smartphone bei sich: überprüfbar, fälschungssicher, jederzeit vorzeigbar.

Pflicht und Kür: akzeptieren müssen, ausstellen dürfen

Wichtig für die Einordnung: Die Bereitstellung solcher Versicherungsnachweise ist für Versicherer freiwillig, eine Verpflichtung dazu gibt es aktuell nicht. Die bislang einzige tatsächliche Pflicht, die eIDAS 2.0 den Versicherern auferlegt, betrifft die andere Seite des Systems. Ab dem 31. Dezember 2027 müssen Versicherer (wie andere Unternehmen mit Identifizierungspflicht auch) die EUDI-Wallet als Mittel zur Identifizierung ihrer Kundinnen und Kunden akzeptieren, sofern diese sich damit ausweisen möchten. Ob ein Versicherer selbst als Issuing Party auftritt und eigene digitale Versicherungsnachweise ausstellt, bleibt hingegen eine unternehmerische Entscheidung. Genau darin liegt der strategische Spielraum, den die Branche jetzt hat.

Erste Häuser handeln bereits. Die HDI Deutschland nimmt seit dem August-Batch 2026 an der EUDI-Wallet-Sandbox der Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) teil und erprobt dort die Rolle der Relying Party. Das zeigt, wie konkret der strategische Spielraum bereits genutzt wird: Vorreiter testen die neue Rolle, noch bevor der Go-live des Ökosystems Anfang 2027 ansteht.

Offen ist zudem noch, wie ein digitaler Versicherungsnachweis inhaltlich und technisch konkret aussehen soll. Welche Datenfelder ein solcher Nachweis enthält, in welchem Format sie strukturiert sind und über welche Schnittstellen sie aus den Bestandssystemen der Versicherer in die Wallet gelangen, ist auf EU-Ebene bislang nicht abschließend definiert. Hier muss die Branche selbst aktiv werden, und sie muss dabei nicht bei null anfangen. Bestehende nationale Initiativen wie BiPRO und FRIDA können als Ausgangspunkt dienen: Vorhandene Datenmodelle und Prozessdefinitionen lassen sich weitgehend wiederverwenden, während die für die Wallet-Anbindung fehlenden Elemente, etwa die kryptografische Signierstruktur oder das Format der Attestierung, gezielt und schlank ergänzt werden können.

Wer welche Rolle spielt: die Akteure im EUDI-Ökosystem

Damit klar wird, warum das Modell datenschutzrechtlich und wettbewerblich so brisant ist, lohnt ein Blick auf die Akteure, die im EUDI-Wallet-Ökosystem zusammenspielen:

  • Issuing Party (Ausstellende Stelle): Die Institution, die einen digitalen Nachweis ausstellt und kryptografisch signiert, etwa eine Meldebehörde für den Personalausweis oder ein Versicherer für den Versicherungsnachweis. Der Issuer muss dafür bei einer nationalen Aufsichtsbehörde registriert bzw. akkreditiert sein.
  • Wallet Holder (Nutzer/in): Die Person, der die Wallet gehört und die die Nachweise verwaltet. Sie entscheidet eigenständig, welche Daten aus welchem Nachweis mit wem geteilt werden. Das ist das Prinzip der Datensouveränität.
  • Wallet Provider: Der Anbieter der Wallet-App selbst, meist ein von den Mitgliedstaaten benanntes oder zertifiziertes Unternehmen bzw. eine staatliche Stelle, die die technische Infrastruktur betreibt.
  • Relying Party (Vertrauende Partei): Jede Stelle, die einen digitalen Nachweis von einem Wallet Holder anfordert und prüft, um darauf eine eigene Entscheidung oder Dienstleistung zu stützen. Das kann ein Neobroker sein, der die Identität prüfen will, ein Versicherungsmakler, der den bestehenden Versicherungsschutz einsehen möchte, oder ein Plattformanbieter, der Vertragsdaten für ein Vergleichsangebot benötigt.
  • Trust Framework / Vertrauensinfrastruktur: Das technische und rechtliche Gerüst aus nationalen und europäischen Registern, das sicherstellt, dass Wallets, Issuer und Relying Parties tatsächlich vertrauenswürdig und autorisiert sind.
Das EUDI-Wallet-Zusammenspiel (Grafik erstellt mit Google Gemini)

Entscheidend ist: Die Kommunikation läuft in der Regel direkt zwischen Wallet Holder und Relying Party. Der ursprüngliche Issuer, im Versicherungsfall also der Versicherer, der den Nachweis ausgestellt hat, ist an diesem konkreten Austausch nicht mehr beteiligt und erfährt in der Grundkonstellation auch nichts davon, dass und mit wem der Kunde seine Daten in diesem Moment teilt.

Open Finance ohne Verkehrsregeln

Genau an dieser Stelle wird der Unterschied zu FiDA greifbar. FiDA wollte den Datenaustausch regulieren: über Financial Data Sharing Schemes, verpflichtende Schnittstellen, definierte Vergütungsmodelle für Datenhalter und klare Haftungsfragen. Ein kontrollierter, standardisierter Rahmen also, in dem alle Beteiligten wissen, wer wann welche Daten zu welchem Zweck erhält.

Die EUDI-Wallet schafft technisch dieselbe Grundfunktion, Kundinnen und Kunden teilen ihre Finanz- und Versicherungsdaten mit Dritten, allerdings ohne dieses regulatorische Korsett. Es gibt keine verpflichtenden Vergütungsmodelle für Versicherer als Datenlieferanten, keine einheitlichen Schemes, keine vorgeschriebene Rückmeldung an den ursprünglichen Anbieter. Der Kunde kann, sobald der digitale Versicherungsnachweis einmal in der Wallet liegt, diesen Nachweis mit praktisch jedem Anbieter teilen, der als Relying Party am EUDI-Verfahren teilnimmt: Neobroker, Versicherungsmakler, Ausschließlichkeitsvertreter, Plattformanbieter, Vergleichsportale oder auch völlig neue, heute noch unbekannte digitale Touchpoints. Vorausgesetzt ist lediglich die technische Teilnahme am Wallet-Ökosystem, nicht die Zustimmung oder auch nur Kenntnis des Versicherers.

Damit entsteht ein Paradox: Die Regulierung, die eigentlich für geordneten Open-Finance-Datenaustausch sorgen sollte, kommt nicht. Der Datenaustausch selbst findet trotzdem statt, nur eben ungeregelter, dezentraler und für die ursprünglichen Datenhalter deutlich weniger steuerbar, als es FiDA vorgesehen hätte.

Für Versicherer: von der Pflicht zur Rolle

Für Versicherer verschiebt sich damit die strategische Fragestellung. Statt sich nur auf die FiDA-Compliance vorzubereiten, sollten sie sich jetzt mit der Rolle als Issuing Party auseinandersetzen: Wie wird ein digitaler Versicherungsnachweis technisch erzeugt, signiert und aktuell gehalten? Wie verhindert man, dass veraltete Vertragsdaten kursieren, wenn sich die Police ändert oder endet? Und vor allem: Wie positioniert man sich selbst als vertrauenswürdige Relying Party, um von der neuen Datenmobilität der Kunden zu profitieren, statt nur Datenlieferant für die Konkurrenz zu sein?

Für Makler und Vertrieb: die Chance der Relying Party

Für Makler, Ausschließlichkeitsvertreter und Plattformanbieter eröffnet sich umgekehrt eine Chance: Wer frühzeitig als Relying Party im EUDI-Wallet-Ökosystem akkreditiert ist, kann Kundinnen und Kunden mit deren digitalen Versicherungsnachweisen einfacher, schneller und mit weniger Reibung beraten, vergleichen oder umdecken, ganz ohne mühsame Datenerhebung oder Medienbrüche.

Und FiDA?

Die letzte Trilog-Runde liegt im Juni 2025, seither ruhen die Verhandlungen. 2026 stimmen die Mitgliedstaaten unter zyprischer Ratspräsidentschaft erneut über Zuschnitt und eine stufenweise Einführung ab. Ob und wann die Verordnung kommt, bleibt offen. Die Wallet-Realität beginnt ab 2027 unabhängig davon.

Fazit

FiDA mag politisch pausiert sein, doch die zugrunde liegende Idee, dass Finanz- und Versicherungsdaten dem Kunden gehören und von ihm kontrolliert weitergegeben werden können, setzt sich über die EUDI-Wallet ohnehin durch. Nur eben schneller, direkter und ohne die von der Branche mitgestalteten Leitplanken, die FiDA vorgesehen hätte. Wer in der Versicherungs- und Finanzbranche jetzt abwartet, bis FiDA irgendwann doch noch verabschiedet wird, verpasst möglicherweise den eigentlichen Umbruch, der bereits ab 2027 ganz praktisch beginnt: nicht als regulatorisches Großprojekt, sondern als stiller Nebeneffekt einer digitalen Brieftasche in der Hosentasche von Millionen Europäerinnen und Europäern.

Quellen:

eIDAS 2.0 und EUDI-Wallet, Fristen für Unternehmen (EY Law, 2026): https://www.eylaw.de/de_de/news/2026/eidas-2-0-und-eudi-wallet-datenschutz-rechtliche-relevanz-fuer-unternehmen

FiDA-Trilog, aktueller Verfahrensstand (aba, 20.03.2026): https://www.aba-online.de/infothek/aktuelles/hintergruende/2026-03-20-fida-verordnung-trilog-verhandlung-ruhen-vorerst-weiter

HDI in der SPRIND-Wallet-Sandbox (Marc Lampe, LinkedIn, 08/2026): https://www.linkedin.com/posts/marc-lampe-20706b12_eudiwallet-versicherung-sprind-share-7496505978302095360-eNZe/

VTM / Weiterdenken

Technologie verstehen. Versicherung gestalten.

Mehr zu Expertenkolumne