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EmpCo-Richtlinie: Neue Pflichten auch für Makler

Ab 27. September 2026 verschärfen sich die Regeln für Nachhaltigkeitsaussagen – auch unabhängige Makler sind in der Pflicht. Ein kostenloser Leitfaden soll bei der Umsetzung helfen.

EmpCo-Richtlinie: Neue Pflichten auch für Makler

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland verschärfte Regeln für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbrauchern. Grundlage ist die EU-Richtlinie EmpCo („Empowering Consumers for the Green Transition“), die über Änderungen im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) umgesetzt wird. Betroffen sind nicht nur Versicherungsunternehmen, sondern auch unabhängige Makler.

Pauschale Begriffe wie „grün“, „nachhaltig“ oder „umweltfreundlich“ dürfen künftig nur noch verwendet werden, wenn eine anerkannte, herausragende Umweltleistung nachgewiesen ist. Nachhaltigkeitssiegel müssen auf einem Zertifizierungssystem beruhen oder von staatlichen Stellen festgelegt sein.

Auch Maklerkommunikation betroffen

Während Versicherer ihre Produktnamen, Werbematerialien und Schulungsunterlagen bereits mit externer Unterstützung prüfen, fehlt Maklern laut Arbeitskreis Beratungsprozesse bislang eine vergleichbare praxisnahe Hilfe. Dabei gelten die neuen Vorgaben ab dem Stichtag auch für die eigene Kundenkommunikation – von Webseite und Social Media über Flyer und Newsletter bis zur Beratungsdokumentation.

Entscheidend ist dabei nicht nur, was Versicherer offiziell kommunizieren, sondern auch, wie Makler diese Aussagen übernehmen, kürzen oder umformulieren.

„Makler sollten sich nicht darauf verlassen, dass die Nachhaltigkeitskommunikation von Versicherern rechtssicher ist. Wer fremde Angaben und Formulierungen übernimmt, sollte stets prüfen, was genau die Aussage verspricht und ob belastbare Belege sie stützen“, sagt Rechtsanwalt Norman Wirth, geschäftsführender Vorstand des AfW Bundesverband Finanzdienstleistung.

Fünf Schritte zur Umsetzung

Der Arbeitskreis Beratungsprozesse empfiehlt Maklerbetrieben ein strukturiertes Vorgehen:

  • Alle vorhandenen Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen erfassen
  • Risikoreiche Formulierungen, Siegel und Zukunftsversprechen identifizieren
  • Belege auf Herkunft, Aktualität und Aussagekraft prüfen
  • Unklare Texte präzisieren oder streichen – fremde Inhalte nicht ungeprüft übernehmen
  • Zuständigkeiten für Prüfung und Freigabe festlegen, Schulungen durchführen, Prüftermine dokumentieren

„Die EmpCo verlangt von Maklern mehr als eine einmalige Aufräumaktion. Maklerbetriebe brauchen klare Regeln, wer vorhandene Aussagen zur Nachhaltigkeit kontrolliert und neue Texte prüft“, betont Michael Franke, Vorstand des Arbeitskreis Beratungsprozesse e.V.

Der Arbeitskreis stellt dazu einen kostenlosen Leitfaden sowie eine Checkliste bereit, die drei zentrale Prüffragen für jede Nachhaltigkeitsaussage vorgeben: Worauf bezieht sich die Aussage, aus welcher Quelle stammt der Beleg, und weist er die Aussage tatsächlich nach? Die Materialien stehen unter www.beratungsprozesse.de zum Download bereit.

Hinweis der Redaktion: Der Leitfaden ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Makler sollten die konkrete Umsetzung im Zweifel mit Fachanwälten oder ihrem Verband abstimmen.

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