Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB regeln die unentgeltliche Nutzung des Online-Fachmagazins „VersicherungsTech Magazin“ sowie den Erwerb von Werbeplätzen zwischen der Betreiberin (VersicherungsTech Media UG i. G.) und Unternehmen (nachfolgend „Kunden“).

§ 2 Leistungen

  1. Redaktionelle Inhalte sind für Leser*innen kostenlos.
  2. Werbeplätze (Banner, Advertorials, Newsletter-Sponsoring) werden Kunden individuell angeboten. Art, Platzierung und Laufzeit ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.

§ 3 Vertragsschluss Werbung

Ein Werbevertrag kommt zustande, sobald der Kunde ein schriftliches Angebot (E-Mail genügt) annimmt. Preise verstehen sich netto; die Kleinunternehmer­regelung (§ 19 UStG) findet Anwendung, solange keine USt-ID erteilt ist.

§ 4 Zahlung & Fälligkeit

Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang zahlbar.

§ 5 Kennzeichnung

Werbliche Inhalte werden nach § 5a UWG als „Anzeige“, „Werbung“ oder „Sponsored“ gekennzeichnet.

§ 6 Rechte & Pflichten des Kunden

Der Kunde garantiert, dass die gelieferten Werbemittel keine Rechte Dritter verletzen und alle gesetzlichen Vorgaben einhalten. Bei Rechts­verletzungen stellt der Kunde die Betreiberin von allen Ansprüchen frei.

§ 7 Urheber- & Nutzungsrechte

Alle redaktionellen Inhalte unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Jede Verwertung außerhalb der Schrankenbestimmungen bedarf vorheriger schriftlicher Zustimmung.

§ 8 Haftung

(1) Für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haftet die Betreiberin unbeschränkt.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit nur für Kardinal­pflichten und begrenzt auf den vorhersehbaren, typischen Schaden.
(3) Für externe Links wird keine Haftung übernommen.

§ 9 Laufzeit & Kündigung von Werbeverträgen

Werbeverträge enden automatisch nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

§ 10 Schlussbestimmungen

Es gilt deutsches Recht. Ausschließlicher Gerichtsstand, soweit zulässig, ist Bergisch Gladbach. Sollte eine Klausel unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.